Übersetzungsdienst

Beglaubigte Dokumentenübersetzungen liefern wir von allen in alle Sprachen. Sobald Sie ein Dokument z.B. für das Gericht, die Führerscheinstelle, den TÜV oder das Standesamt benötigen, fertigt ein gerichtlich beeidigter Übersetzer eine beglaubigte Übersetzung an.

Die HALLER®-Fachübersetzer verfügen einerseits über die erforderlichen linguistischen Kenntnisse und haben andererseits hohe Sachkompetenz, um hieb- und stichfeste Übersetzungen anzufertigen.

"Wenn es brennt": Durch ein seit mehreren Jahrzehnten aufgebautes Mitarbeiternetzwerk kann Ihr Text von uns z.B. innerhalb von 24 Stunden im Express-Übersetzungsdienst übertragen werden.

Patentübersetzungen erfordern neben der sprachlichen Kompetenz ein hohes Maß an technischem Wissen, damit Ihre Dokumente nicht nur linguistisch, sondern auch fachtechnisch und juristisch einwandfrei übertragen werden.

Korrekturlesen: Bei dieser Aufgabe konzentrieren sich unsere Übersetzer auf die Orthographie, Zeichensetzung und Stil eines Textes. Maßgebend für diese Tätigkeit ist der Zweck, den der Text jeweils erfüllen soll.

Lektorat: Die HALLER®-Lektoren überprüfen Ihre Texte darauf, ob sie dem Sinn des Ausgangstextes voll entsprechen.

Das HALLER®-Übersetzungsprinzip hat sich seit mehr als drei Jahrzehnten bewährt, weil grundsätzlich alle Texte von Übersetzerinnen und Übersetzern bearbeitet werden, die in ihre Muttersprache übersetzen.

Multilinguale Übersetzungen: Wir haben auch lange Erfahrung im Übersetzen von Texten, die in mehrere Zielsprachen übertragen werden müssen. Bei diesen mehrsprachigen Projekten bearbeiten wir die jeweiligen Sprachkombinationen parallel, was zu erheblicher Verkürzung der Lieferzeit führt. Dies gilt nicht nur für die "gängigen", sondern auch für die selteneren Sprachen!